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Oberbürgermeisterin Simone Lange zur aktuellen Lage „Corona in Flensburg“

11. März 2020, von «Presseservice der Stadt Flensburg»

Bis heute gibt es keinen bestätigten Corona-Fall in Flensburg. Das ist auch dem besonnenen Verhalten und der Sorgfalt der Flensburger Bevölkerung zu verdanken. Die Oberbürgermeisterin dankt allen für diese Umsicht und das Verständnis in dieser besonderen Lage

Auch im Rathaus werden seit wenigen Wochen Vorbereitungen und Präventionsmaßnahmen getroffen. Das gilt sowohl dem Schutz der Flensburgerinnen und Flensburger als auch der Erhaltung der Arbeit der Verwaltung. In Flensburg selbst arbeitet der Sonderstab "Corona" unter Leitung der Oberbürgermeisterin mittlerweile täglich daran, Prävention und Aufklärungsarbeit zu leisten und auf die möglichen aktuellen Veränderungen vorbereitet zu sein. "Dabei sind wir in ständiger Abstimmung mit der Landesregierung", sagt Simone Lange und weiter: "Durch den Erlass der Landesregierung sind wir nun gehalten  eine Größe von mehr als 1000 Teilnehmer*innen für Veranstaltungen zu untersagen. Alle Veranstalter werden gebeten sich frühzeitig zu informieren und die besondere Situation ihrer Veranstaltung zu prüfen." Ebenso hat die Landeregierung die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen folgende Verfügung zu erlassen:

Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten: Einrichtungen nach § 33 Nr. 1 bis 4 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegende minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe), Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind); ausgenommen von dem Betretungsverbot sind behandlungsbedürftige Personen Pflegeeinrichtungen und Berufsschulen und Hochschulen.

Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.
Wir gehen davon aus, dass die Menschen in unserer Stadt hiermit genauso verantwortungsvoll umgehen werden, wie sie es bisher im Umgang mit der Corona-Krise bewiesen haben. Wir weisen in diesem Zusammenhang noch einmal auf die zahlreichen Empfehlungen zur persönlichen Hygiene hin, die unter anderem auch der Homepage der Stadt Flensburg zu finden sind. Hier gibt es auch weitere Verhaltenshinweise, wichtige Telefonnummern und Links zu den Informationsseiten der Landesregierung und des Robert-Koch-Instituts. "Ich wünsche mir, dass wir weiterhin sorgfältig und vorsichtig miteinander umgehen und wir das öffentliche Leben in Flensburg aufrechterhalten. Ich bitte Sie deshalb alle um Ihre Mitwirkung, um Ihre Rücksicht und Ihr Verständnis", so die Oberbürgermeisterin.

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